2G im Indoorsport ab 4.12.21 auch für 16- und 17-jährige |
Der Senat hat eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen, die uns gerade erreicht hat.
Danach gilt ab 4. Dezember 2021, für den Indoorsport die 2G-Regelung auch für 16- und 17-jährige. Generell gilt in allen Innenräumen, auch unter 2G-Bedingungen, eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, z. B. beim Essen oder Trinken im Restaurant, in der Sauna oder bei der Sportausübung.
Die vollständige Verordnung findet ihr hier. |
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(ÖFFNUNGSZEITEN AN FEIERTAGEN KÖNNEN ABWEICHEN)
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