Neue Corona Verordnung ab 04.12.2021

vor 2 Jahren
 2G im Indoorsport ab 4.12.21 auch für 16- und 17-jährige
Der Senat hat eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen, die uns gerade erreicht hat.

Danach gilt ab 4. Dezember 2021,  für den Indoorsport die 2G-Regelung auch für 16- und 17-jährige.
D.h. diese Personen dürfen nur an Indoor-Sportangeboten teilnehmen, wenn sie geimpft oder genesen sind oder sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. Im letztgenannten Fall sind ein entsprechendes ärztliches Attest und ein negativer Coronavirus-Testnachweis vorzulegen.

Generell gilt in allen Innenräumen, auch unter 2G-Bedingungen, eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, z. B. beim Essen oder Trinken im Restaurant, in der Sauna oder bei der Sportausübung.

 

Die vollständige Verordnung findet ihr hier.

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