es ist traurig aber unvermeidbar, dass GWH im Jubiläumsjahr folgende Verfügungen erlässt.
Ab Montag, den 16.03.2020 wird es:
§ 12 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung umfasst alle stimmberechtigten Mitglieder.
Sie wird jährlich bis zum 31.3. einberufen.
Die Einberufung erfolgt mindestens 30 Kalendertage vorher schriftlich oder durch die Vereinszeitung.
Der Vorstand arbeitet erst einmal kommissarisch weiter und so bleibt GWH handlungsfähig.
Diese Verfügung und Anweisungen gelten bis auf weiteres.
Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung und zu der muss jetzt jeder stehen.
Liebe Grün Weiße Familie, bleibt gesund und haltet durch…
Nach jeder dunklen Nacht kommt ein heller Tag…
Euer
Rainer Bliefernicht
1. Vorsitzender
Gefördert durch:
Mo:
18:00 - 20:00 Di:
09:00 - 11:00 Do:
15:00 - 18:00
(ÖFFNUNGSZEITEN AN FEIERTAGEN KÖNNEN ABWEICHEN)
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