Hygienekonzept für den Sportbetrieb

vor 4 Jahren

Das Hygienekonzept des SV Grün-Weiss Harburg für den Sportbetrieb

Unser Hygienekonzept in der Corona-Krise, für mehr Sicherheit (gültig ab 10. Januar 2022) * aktualisiert am 15.1.22 und 1.2.22

Es gilt die 2 G plus Regel, d.h. Zutritt für alle ab 16 Jahren nur mit gültiger Impfung plus Booster- oder Testnachweis
(für Schüler über 16 J. gilt keine Testnachweispflicht, hier bitte den Schülerausweis mitbringen)

  • Die Kontaktdaten und Nachweise (Impf-, Genesenen- und Booster- bzw. Testnachweis) aller Nutzerinnen und Nutzer sind unter Angabe des Datums durch den Anbieter des Sportangebotes zu dokumentieren, vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können. Die Daten sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu löschen.
  • Die Gültigkeitsdauer für den Genesenen-Nachweis wurde (Stand 15.1.22) in Deutschland auf 90 Tage verkürzt.
  • Der Zutritt zu den Sporthallen erfolgt nacheinander, ohne Ansammlungen und Warteschlangen vor den Eingängen und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zueinander. Bitte tragen Sie hier bis zum Abgleich der 2 G Plus Vorgaben einen MNS.
  • Anders als im Schulsport gilt im Vereinssport keine Maskenpflicht für Sporttreibende.
  • Sportler/innen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung dürfen die Sporthallen nicht betreten.
  • Die Übungsleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass vor den jeweiligen Übungseinheiten ausreichend Handdesinfektionsmittel für die anwesenden Sportler/innen bereitgestellt wird.
  • Die Halle ist erst nach Beginn der Nutzungszeit zu betreten und vor Ende der Nutzungszeit zu verlassen, damit sich die verschiedenen Trainingsgruppen möglichst nicht in der Halle begegnen.
  • Die Nutzung der mobilen Großsportgeräte (wie z.B. Barren und Turnkästen) in den Sporthallen kann nur erfolgen, wenn sie sachgerecht durch den Nutzer gereinigt werden (siehe oben), es gilt ein Aufbauabstand von 2,5 m.
  • Kleingeräte und Weichbodenmatten sowie Trainings- und Spielmaterialien sind vor und nach jeder Übungseinheit durch die Nutzer sachgerecht selbst zu reinigen. Dies muss im Rahmen der eigenen Nutzungszeit erfolgen und bis zum Beginn der nachfolgenden Übungseinheit abgeschlossen sein. Nach Möglichkeit sollten eigene, personenbezogene Geräte und Materialien genutzt werden.
  • Die Räumlichkeiten sind regelmäßig, möglichst vor und nach dem Training, zu lüften. Sofern technisch möglich, dürfen ausnahmsweise die Fluchttüren zur Lüftung genutzt werden.

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Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle

Mo: 18:00 - 20:00 Di: 09:00 - 11:00 Do: 15:00 - 18:00
(ÖFFNUNGSZEITEN AN FEIERTAGEN KÖNNEN ABWEICHEN)

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