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Eine Kündigung kannst du jederzeit einreichen. Dennoch ist aus Verein-technischen-Gründen die Kündigung immer zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Dies bedeutet du muss bis zum 31.Oktober des laufende Geschäftsjahres deine Schriftliche Kündigung beim Verein einreichen, damit diese Wirksam ist.
Daher kannst du über das Jahr bis zum oben genannten Datum deine Kündigung einreichen. Anschließend erhälst du selbstverständlich postalisch eine Bestätigung von uns.
Solltest du Fragen haben kannst du uns auch gerne während unserer Geschäftszeiten anrufen oder uns auch eine E-Mail schreiben. Gerne freuen wir uns auch über den direkten Besuch.
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(ÖFFNUNGSZEITEN AN FEIERTAGEN KÖNNEN ABWEICHEN)
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